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Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten der Förderung in der Gemeinde Thundorf

gilt für folgende Gemeindeteile:

Festgelegte Ortskerne in allen Gemeindeteilen 
(Lagepläne siehe unten)

 

Förderfähige Maßnahmen:

-    Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden.

-   Soweit Gebäude im vorgenannten Sinne abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken.

Höhe der Förderung:

max. 10.000 € zzgl. pro Kind 2,5 % der nachgewiesenen Investitionskosten, zusammen max. 15.000 €.

 

Anträge sind zu stellen bei:

VG-Maßbach
Gemeinde Thundorf
Marktplatz 1
97711 Maßbach

 

Der Freistaat Bayern unterstützt die Wohnraumversorgung seiner Bürger auf vielfältige Weise. Mit den Programmen der Wohnraumförderung fördert er beispielsweise den Bau oder die Modernisierung von Mietwohnungen. Mietern dieser geförderten Wohnungen gibt er einen Zuschuss zur Miete.

Damit sich auch weniger wohlhabende Familien Wohneigentum leisten können, fördert der Freistaat den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohnungen und Häusern. Darüber hinaus wird der Bau von Studentenwohnheimen oder von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt.