Verwaltungsgemeinschaft Maßbach

Verwaltunggemeinschaft Maßbach

Unsere Geschäftsstelle

Allgemeine Kontaktdaten: 

Verwaltungsgemeinschaft Maßbach

Marktplatz 1

97711 Maßbach

Tel.: 09735 89 - 0 (Vermittlung)

Fax: 09735 89 - 199

Email: zentrale@massbach.de

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Alle Informationen über die einzelnen Aufgaben, Abteilungen, Sachgebiete und Sachbearbeiter finden Sie hier.

Täglicher Parteiverkehr:

Montag - Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind (nach vorhergehender Absprache per Telefon oder Email) möglich und in Einzelfällen - z.B. bei umfangreichen und komplexen Sachverhalten oder in vertraulichen Angelegenheiten - erwünscht! Dadurch wird für jedem Bürger eine individuelle und fundierte Beratung gewährleistet.

Die Gemeinde Thundorf i.UFr. ist Mitglied der  Verwaltungsgemeinschaft Maßbach, die alle Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde wahrnimmt.

Verwaltungsgemeinschaft – was ist das ?

Unsere Verwaltungsgemeinschaft wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform am 01. Mai 1978 zur Bündelung der Verwaltungskraft gebildet und besteht aus den Mitgliedsgemeinden Markt Maßbach (mit GT Poppenlauer, Volkershausen und Weichtungen), Gemeinde Thundorf i. UFr. (mit GT Rothhausen und Theinfeld), und der Gemeinde  Rannungen

Sinn und Zweck der Verwaltungsgemeinschaft ist es, für alle Mitgliedsgemeinden eine gemeinsame,  leistungsfähige und bürgerfreundliche Verwaltung zu schaffen, die der Verbesserung der örtlichen Daseinsvorsorge dient und dem Bürger sachkundige Hilfe gibt. Sie ist eine Art Zweckverband, der alle Verwaltungsaufgaben für die Mitgliedsgemeinden erledigt.

Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinschaftsversammlung und der Gemeinschaftsvorsitzende.

Die rechtliche und politische Selbständigkeit der Gemeinde Thundorf wird dadurch allerdings nicht angetastet.

Die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsgemeinschaft und Mitgliedsgemeinde wird durch die Trennung des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises vorgenommen. Das bedeutet, dass jede Mitgliedsgemeinde alle  Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, wie z.B. gemeindliche Entwicklungsplanung, Bauleitplanung, Erschließungsmaßnahmen, Haushalt, Wasserversorgung, Kanalisation, Feuerschutz, Erlaß von Satzungen und Verordnungen  u.a., selbst entscheidet.

Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Maßbach abgewickelt. Die Geschäftsstelle vollzieht darüber hinaus in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat (sog. übertragener Wirkungskreis). Dies sind z.B. das Personenstandswesen,  Melde- und Passwesen, Fundamt,  Sozialangelegenheiten  und dergl. ).

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist insbesondere auch Anlauf- und Kontaktstelle für den Bürger und unterstützt diesen bei allen behördlichen Angelegenheiten. Sie informiert, gibt Hilfestellung und hält Formulare bereit. In vielen Fällen bleibt den Bürgern dadurch der Weg zu anderen Behörden erspart.Wir betreuen derzeit rund 7.500 Einwohner aus unseren Mitgliedsgemeinden.

Die Gesamtfläche der Gemeindegebiete umfasst 92,28 Quadratkilometer.