Bekanntmachungen Amtsblatt Bad Kissingen

Bekanntmachungen Amtsblatt Bad Kissingen

Die Gemeinde Thundorf unterhält kein eigenes Amtsblatt.

Gemäß § 37 der Geschäftsordnung werden Satzungen und Verordnungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises/des Landratsamtes amtlich bekannt gemacht.

Die Amtsblätter erscheinen im 14-tägigen Rhythmus und sind unter dem nachfolgenden Link einsehbar.

https://www.landkreis-badkissingen.de/buerger--politik/amtsblatt/index.html

Sonstige Veröffentlichungen der Gemeinde werden ortsüblich durch Anschlag an den Gemeindetafeln in den Gemeindeteilen bekannt gemacht, wobei der Anschlag frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen wird.