Förderprogramm Innenentwicklung

Förderprogramm Innenentwicklung

gilt für folgende Gemeindeteile:

Festgelegte Ortskerne in allen Gemeindeteilen 
(Lagepläne siehe unten)

 

Förderfähige Maßnahmen:

-    Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden.

-   Soweit Gebäude im vorgenannten Sinne abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken.

Höhe der Förderung:

max. 10.000 € zzgl. pro Kind 2,5 % der nachgewiesenen Investitionskosten, zusammen max. 15.000 €.

 

Anträge sind zu stellen bei:

VG-Maßbach
Gemeinde Thundorf
Marktplatz 1
97711 Maßbach

 

Förderprogramm Förderprogramm, 209 KB
Geltungsbereich Thundorf Geltungsbereich Thundorf, 168 KB
Geltungsbereich Rothhausen Geltungsbereich Rothhausen, 129 KB
Geltungsbereich Theinfeld Geltungsbereich Theinfeld, 101 KB
Förderantrag Förderantrag, 587 KB
Verwendungsnachweis Verwendungsnachweis, 498 KB
Flyer Flyer, 608 KB