gilt für folgende Gemeindeteile:
Festgelegte Ortskerne in allen Gemeindeteilen
(Lagepläne siehe unten)
Förderfähige Maßnahmen:
- Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden.
- Soweit Gebäude im vorgenannten Sinne abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken.
Höhe der Förderung:
max. 10.000 € zzgl. pro Kind 2,5 % der nachgewiesenen Investitionskosten, zusammen max. 15.000 €.
Anträge sind zu stellen bei:
VG-Maßbach
Gemeinde Thundorf
Marktplatz 1
97711 Maßbach
Förderprogramm, 209 KB |
Geltungsbereich Thundorf, 168 KB |
Geltungsbereich Rothhausen, 129 KB |
Geltungsbereich Theinfeld, 101 KB |
Förderantrag, 587 KB |
Verwendungsnachweis, 498 KB |
Flyer, 608 KB |