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Verwaltungsgemeinschaft Maßbach

Unsere Geschäftsstelle

Allgemeine Kontaktdaten: 

Verwaltungsgemeinschaft Maßbach

Marktplatz 1

97711 Maßbach

Tel.: 09735 89 - 0 (Vermittlung)

Fax: 09735 89 - 199

Email: zentrale@massbach.de

Rathaus_Maßbach_16022012_14 Kopie

Alle Informationen über die einzelnen Aufgaben, Abteilungen, Sachgebiete und Sachbearbeiter finden Sie hier.

Täglicher Parteiverkehr:

Montag - Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind (nach vorhergehender Absprache per Telefon oder Email) möglich und in Einzelfällen - z.B. bei umfangreichen und komplexen Sachverhalten oder in vertraulichen Angelegenheiten - erwünscht! Dadurch wird für jedem Bürger eine individuelle und fundierte Beratung gewährleistet.

Die Gemeinde Thundorf i.UFr. ist Mitglied der  Verwaltungsgemeinschaft Maßbach, die alle Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde wahrnimmt.

Verwaltungsgemeinschaft – was ist das ?

Unsere Verwaltungsgemeinschaft wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform am 01. Mai 1978 zur Bündelung der Verwaltungskraft gebildet und besteht aus den Mitgliedsgemeinden Markt Maßbach (mit GT Poppenlauer, Volkershausen und Weichtungen), Gemeinde Thundorf i. UFr. (mit GT Rothhausen und Theinfeld), und der Gemeinde  Rannungen

Sinn und Zweck der Verwaltungsgemeinschaft ist es, für alle Mitgliedsgemeinden eine gemeinsame,  leistungsfähige und bürgerfreundliche Verwaltung zu schaffen, die der Verbesserung der örtlichen Daseinsvorsorge dient und dem Bürger sachkundige Hilfe gibt. Sie ist eine Art Zweckverband, der alle Verwaltungsaufgaben für die Mitgliedsgemeinden erledigt.

Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinschaftsversammlung und der Gemeinschaftsvorsitzende.

Die rechtliche und politische Selbständigkeit der Gemeinde Thundorf wird dadurch allerdings nicht angetastet.

Die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsgemeinschaft und Mitgliedsgemeinde wird durch die Trennung des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises vorgenommen. Das bedeutet, dass jede Mitgliedsgemeinde alle  Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, wie z.B. gemeindliche Entwicklungsplanung, Bauleitplanung, Erschließungsmaßnahmen, Haushalt, Wasserversorgung, Kanalisation, Feuerschutz, Erlaß von Satzungen und Verordnungen  u.a., selbst entscheidet.

Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Maßbach abgewickelt. Die Geschäftsstelle vollzieht darüber hinaus in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat (sog. übertragener Wirkungskreis). Dies sind z.B. das Personenstandswesen,  Melde- und Passwesen, Fundamt,  Sozialangelegenheiten  und dergl. ).

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist insbesondere auch Anlauf- und Kontaktstelle für den Bürger und unterstützt diesen bei allen behördlichen Angelegenheiten. Sie informiert, gibt Hilfestellung und hält Formulare bereit. In vielen Fällen bleibt den Bürgern dadurch der Weg zu anderen Behörden erspart.Wir betreuen derzeit rund 7.500 Einwohner aus unseren Mitgliedsgemeinden.

Die Gesamtfläche der Gemeindegebiete umfasst 92,28 Quadratkilometer.


 

Geschichte der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach

Als letzter Teil der kommunalen Gebietsreform in Bayern wurden per Gesetz zum 01. Mai 1978 Gemeinden zusammengelegt und Verwaltungsgemeinschaften gegründet.

Aus ehemals 7.073 selbständigen Gemeinden im Freistaat, wie es sie von 1819 bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gab, blieben seinerzeit 2.052 übrig.

1287 Gemeinden wurden weiterhin in 393 Verwaltungsgemeinschaften zusammengefasst.

„Die Verwaltungsgemeinschaft war und ist Voraussetzung für den bayerischen Weg in der Gemeindegebietsreform, möglichst viele Gemeinden zu erhalten und ihnen im Rahmen eines Verwaltungsverbunds die Eigenständigkeit zu belassen.“, so formulierte einst Ministerpräsident Edmund Stoiber den Sinn und Zweck einer Verwaltungsgemeinschaft.

Die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach war seinerzeit eine sehr „schwierige politische Geburt“.

Sie wurde durch Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen vom 12.04.1976 (RABl. S. 85) gebildet.

Zur Verwaltungsgemeinschaft gehören die Gemeinden

Einwohner

(31.12.1978)

Fläche

(01.05.1978) km²

Steuerkraft 1979

DM je Einwohner

der Gemeinde

Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden

Maßbach

4.421

56

226

345

Rannungen

1.064

17

233

255

Thundorf i.UFr.

1.049

15

202

255

Einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Maßbach hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Entscheid vom 30. November 1977 abgewiesen. Die Gemeinde Maßbach hatte sich gegen die Umgliederung eines Gemeindeteils in die Gemeinde Thundorf i.UFr.  gewandt. Sie forderte, anstelle der Verwaltungsgemeinschaft eine Einheitsgemeinde zu bilden und die Gemeinden Rannungen, Rothhausen und Thundorf i.UFr. nach Maßbach anzugliedern.

Der Mart Maßbach und die Gemeinden Rannungen und Thundorf i.UFr. haben beantragt, die Verwaltungsgemeinschaft aufzulösen. Alle drei Gemeinden tragen vor, ausreichend leistungsfähig zu sein, ihre Verwaltung im vollen Umfang eigenständig zu führen. Der Markt Maßbach fordert darüber hinaus Ersatz für die Investitionen, die er zur Unterbringung der Verwaltungsgemeinschaft aufgewandt hat.

Die Verwaltungsgemeinschaft und ihre Mitgliedsgemeinden sind zu den Anträgen nicht förmlich angehört worden.

Den Anträgen der drei Gemeinden kann nicht entsprochen werden. Die Gemeinden Rannungen und Thundorf i.UFr. erreicht bei weitem nicht die nach den neu gewichteten Kriterien notwendige Leistungsfähigkeit für Einheitsgemeinden. Die Kriterien erfüllt zwar der Markt Maßbach, doch scheidet auch seine Entlassung aus der Verwaltungsgemeinschaft aus. Eine Verwaltungsgemeinschaft allein aus den Gemeinden Rannungen und Thundorf wäre mit nur 2.100 Einwohnern und der selbst für Gemeinden vergleichbarer Größenklasse nicht ausreichend leistungsfähig. Eine derartige Verwaltungsgemeinschaft scheidet auch auf Grund der naturräumlichen Lage aus. Der Markt Maßbach liegt zwischen beiden Gemeinden. Sitz einer solchen Verwaltungsgemeinschaft könnte auch wieder nur der Markt Maßbach sein.

Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, die Verwaltungsgemeinschaft Maßbach aufzulösen oder eine ihrer Mitgliedsgemeinden zu entlassen.