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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Thundorf ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Webseiten unter www.thundorf.de werden diesbezüglich ständig optimiert. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.thundorf.de. Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt. Die Website wurde durch Selbstbewertung analysiert. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde bemüht sich, ihren Internetauftritt so barrierearm wie möglich zu gestalten. Dementsprechend kann bereits eine weitgehend barrierefreie Internetnutzung gewährleistet werden. Damit diese weiterhin garantiert und ausgebaut werden kann, wird die Seite stetig geprüft und bei Bedarf optimiert. Dennoch ist es unser Ziel, www.thundorf.de im Sinne der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 barrierefrei zu gestalten.   

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
  • Tabellen
  • Vereinzelt sind Texte und Bedienelemente vorhanden, die kein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen.
  • Die Alternativtexte von Bedienelementen sind nicht immer aussagekräftig

Diese Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

Da es Aufgabe der Gemeinde und im öffentlichen Interesse ist, möglichst alle relevanten Informationen für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, sind auch externe Applikationen auf www.thundorf.de eingebunden, von denen wir nicht gewährleisten können, dass alle Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt werden. Auch hier ist die Gemeinde um eine bessere Zugänglichkeit bemüht.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website https://www.thundorf.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Thundorf i. UFr.
Lindenstraße 2
97711 Thundorf
Tel: +49 (09724) 1714
E-Mail: zentrale@massbach.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle zu wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html