Notfalldienste für kleine Haustiere

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Übersicht der Regionen, welche Praxis den Notfalldienst übernimmt

WOHIN KANN ICH MICH WENDEN?
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Haustierarzt/Ihrer Haustierärztin, wie Sie sie/ihn im Notfall erreichen oder an wen Sie sich im Notfall wenden können. Bitte klären Sie das unbedingt ab, bevor es zu einem Notfall kommt!

Zentrale Notfall-Telefonnummer für Wochenenden und Feiertage:

01805 – 00 9682

Bitte beachten Sie: Die Nummer ist kostenpflichtig und werden mit 14 ct aus dem Festnetz und 42 ct aus den mobilen Netzen in Rechnung gestellt.

Bei Anruf erfolgt eine Ansage, die darüber informiert, welche Praxen in Unterfranken, aufgeteilt in Bezirke, zum entsprechenden Datum einen Notdienst für Kleintiere anbieten.


Als Notfall gelten Unfälle, lebensbedrohliche Erkrankungen oder wenn das Tier starke Schmerzen hat.
Die Notfallbehandlung soll den Patienten dann stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern.

ANZEICHEN EINES NOTFALLS
o Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
o Atemnot
o stärkere oder unstillbare Blutung
o sehr helle/blasse Schleimhäute
o Krampfanfälle
o Probleme beim Harnlassen
o anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
o plötzliche Lähmungen der Beine
o Augenverletzungen
o Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
o schwerer Verkehrsunfall

Weitere Hinweise: https://www.wir-sind-tierarzt.de/2019/08/btk-faltblatt-was-ist-ein-notfall/

(Nur) im Notfall schnell zum (Haus-)Tierarzt!
Ruhe bewahren!
Unbedingt telefonische Voranmeldung!

WOHIN KANN ICH MICH WENDEN?
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Haustierarzt/Ihrer Haustierärztin, wie Sie sie/ihn im Notfall erreichen oder an wen Sie sich im Notfall wenden können. Bitte klären Sie das unbedingt ab, bevor es zu einem Notfall kommt!

Zentrale Notfall-Telefonnummer für Wochenenden und Feiertage:

01805 – 00 9682

Bitte beachten Sie: Die Nummer ist kostenpflichtig und werden mit 14 ct aus dem Festnetz und 42 ct aus den mobilen Netzen in Rechnung gestellt.

Bei Anruf erfolgt eine Ansage, die darüber informiert, welche Praxen in Unterfranken, aufgeteilt in Bezirke, zum entsprechenden Datum einen Notdienst für Kleintiere anbieten.

Die Mehrheit der tierärztlichen Praxen in Unterfranken ist bei einem Notfall auch außerhalb der Sprechstunden erreichbar oder hat eine Vereinbarung mit einer Nachbarpraxis oder Klinik geschlossen (Infos über den Anrufbeantworter).

WAS PASSIERT IM NOTFALLDIENST?
Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Die Haustierarztpraxis oder eine für den Notfalldienst eingeteilte Praxis kann nachts oder am Wochenende eventuell keine umfangreichen Untersuchungen durchführen, ebenso
wenig aufwendige, spezielle Diagnosen stellen, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig. Bei dringendem Handlungsbedarf überweist die Praxis den Patienten evtl. an eine 24/7-Tierklinik; diese kann vom Tierbesitzer aber auch unmittelbar bei Eintritt eines Notfalls aufgesucht werden. Die Folgebehandlung erfolgt üblicherweise in der Haustierarztpraxis.

In Unterfranken bieten folgende Tierärztliche Kliniken einen 24/7 – Notdienst an:
 •  für Pferde:
Tierärztliche Klinik für Pferde Großwallstadt
Tierärztliche Klinik für Pferde Großostheim PartGmbB

Die Tierärztliche Klinik in Reichenberg hat aus personellen Gründen zum 01.04.2023 den Klinikstatus abgegeben.
Die Praxis heißt jetzt Tierärzte Reichenberg Evidensia GmbH und bietet Notdienste zu folgenden Zeiten an:

Samstag von 8:00 – 19:00 Uhr und Sonntag von 9:00 – 19:00 Uhr geöffnet

Anrufer, die werktags zwischen 20 Uhr und 8 Uhr im Notfall die Dienste einer tierärztlichen Praxis in Anspruch nehmen möchten,
werden zudem über die Reichenberger Telefonnr. 0931-69017 direkt mit einer von sechs Praxen eines freiwilligen Notdienstrings
aus dem Raum Würzburg/Kitzingen verbunden.

Zudem sind ab 01.05.2023 in allen unterfränkischen Landkreisen tierärztliche Praxen an Wochenenden von Samstag 14:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr und Feiertagen notfallbereit. Deren Adressen und Telefonnummern. erfahren Sie über den Telefonanschluss oder Anrufbeantworter Ihrer Haustierärztin/Ihres Hautierarztes, sofern sie/er nicht selber anwesend ist.

WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?
Auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst liegen die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Selbstverständlich werden auch die Kosten für eine Notfallbehandlung durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt.

Wenn Sie eine tierärztliche Praxis im Notfalldienst aufsuchen, müssen Sie sich darauf einstellen, die Kosten der Behandlung vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich.
Die Gebühren wurden vom Gesetzgeber wie folgt festgelegt:

  • Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt 50.- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.u.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
    Achtung: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich noch 19% Mehrwertsteuer (9,50 €) dazu. 
    Der Kunde muss also einmalig 59,50 Euro bezahlen.
  • Ein Mindestsatz: Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
  • Höchstsatz: Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.

Festgelegt wurden auch die Zeiten, zu denen die Notdienstgebührensätze gelten:

  • Die Nacht beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages.
  • Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
  • Ein gesetzlichen Feiertagen beginnt am Vortag um 18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr des darauffolgenden Tages.

Ausnahme: Abend- oder Samstagsprechstunden

Manche Tierarztpraxen bieten Abendöffnungszeiten bis 19:00 oder 20:00 Uhr sowie Samstagsprechstunden an. 
Wenn dies „reguläre Sprechzeiten“ sind, dürfen die Behandlungen auch zu normalen Gebührensätzen abgerechnet werden. 
Weder die Notdienstpauschale noch die höheren Gebührenfaktoren (2-4-fach) sind dann verpflichtend. So steht es im Verordnungstext:
Der Notdienstzuschlag …
… gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.”


Notfalldienste in den Regionen:

Bitte kontaktieren Sie die diensthabende Praxis , die für Sie am besten erreichbar ist.